Webinar

Das Transparenzregister – Pflichten, Sanktionen, Möglichkeiten

Verschärfung der rechtlichen Anforderungen zum 30.06.2022

Fortgeschrittene Spezialthema

Beschreibung

Bereits mit dem Geldwäscherichtlinien-Umsetzungsgesetz 2017 wurde die 4. EU-Geldwäsche-Richtlinie umgesetzt. Ein wesentlicher Bestandteil dieses Gesetzes war die Einführung eines eigenständigen elektronischen Transparenzregisters zur Offenlegung der Eigentümerstrukturen von Unternehmen, Stiftungen und anderen Rechtsträgern, das alle deutschen Unternehmen unabhängig von ihrer Größe und Rechtsform betrifft.

 

Nach einer Anfangsphase als sogenanntes Auffangregister, verbunden mit eingeschränkten Sanktionen bei Nichtmeldung, endete am 30.06.2022 zugleich die Übergangsfrist. Seitdem besteht das Transparenzregister als „Vollregister“: für alle GmbH, Unternehmergesellschaften (UG), Partnerschaften und Genossenschaften besteht nunmehr Pflicht zur Eintragung, Meldeverstöße werden verfolgt und sanktioniert.

 

In unserem Online-Seminar werden Sie mit den rechtlichen Rahmenbedingungen und Anforderungen vertraut gemacht. Sie lernen die Pflichten zur Eintragung, Einsichtnahme und Prüfung kennen, um Sanktionen, wie z. B. Bußgelder, vermeiden zu können. Außerdem erhalten Sie im Live-Webinar wichtige Hinweise, wie Sie die Möglichkeiten des Transparenzregisters gezielt in der Praxis nutzen können.

 

Hinweisen möchten wir Sie auf unser Online-Seminar: DiRUG – Umsetzung der europäischen Digitalisierungsrichtlinie: https://tangens-akademie.de/10000593

  1. Rechtliche Rahmenbedingungen

 

    1. 4. EU-Geldwäscherichtlinie (EU) 2015/849

    2. Geldwäschegesetz 2017 und Folgeänderungen

    3. Transparenzregister als Auffangregister

 

  1. Eintragungen in das Transparenzregister

 

    1. Wer ist zur Meldung verpflichtet?

    2. Welche Sachverhalte sind meldepflichtig?

    3. Unstimmigkeitsmeldungen

 

  1. Einsichtnahmen in das Transparenzregister

 

    1. Behörden

    2. Verpflichtete

    3. „Berechtigtes Interesse"

    4. Registrierung und Ablauf der Einsichtnahme

 

  1. Ermittlung der wirtschaftlich Berechtigten nach dem GwG

 

    1. „Echte“ und „fiktive“ wirtschaftlich Berechtigte

    2. Wirtschaftlich Berechtigte bei Kapitalgesellschaften

    3. Wirtschaftlich Berechtigte bei Personengesellschaften

    4. Besonderheiten bei Vereinen und Stiftungen

 

  1. Aktuelle Entwicklungen und Ausblick

 

    1. Transparenzregister als Vollregister

    2. Sanktionen

Systemvoraussetzungen:

 

  • Eine stabile Internetverbindung (kabelgebunden oder kabellos) von mind. 6 MBits

  • PC, Notebook, Tablet oder Smartphone (Betriebssystem: Windows, Mac oder Linux)

  • Browser: Google Chrome (empfohlen), Mozilla Firefox, Chromium Edge, Safari

  • Keine Software-Installation notwendig

  • Lautsprecher/Kopfhörer

  • Mikrofon & Webcam für Beteiligung

Termine

03.06.2024 10:30 - 12:00 Uhr
Buchungsnummer: 41166
Details und Ablauf

30.08.2024 10:30 - 12:00 Uhr
Buchungsnummer: 46697
Details und Ablauf

Referent

Herr WP StB Dipl.-Kfm. Jochen Döbbel

01-männlich ANTRAGO
  • geschäftsführender Partner der SECURIA GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in Düsseldorf

  • mehr als 20 Jahre Erfahrung in der Prüfung und Beratung von Unternehmen verschiedener Größen und Rechtsformen

  • seit vielen Jahren Referent in Aus- und Fortbildungsveranstaltungen zu Rechnungslegungs- und Steuerthemen

  • Mitarbeit in diversen fachlichen Arbeitsgremien u. a. beim Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW)

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Telefon: 03421 / 9034-50
E-Mail: info@tangens-akademie.de
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